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   BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 93.86   

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https://dejure.org/1987,6142
BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 93.86 (https://dejure.org/1987,6142)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1987 - 1 A 93.86 (https://dejure.org/1987,6142)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1987 - 1 A 93.86 (https://dejure.org/1987,6142)
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  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 93.86
    Handelt es sich um innerstaatlich vorrangiges Gemeinschaftsrecht, so können die genannten Vertragsvorschriften nach Ablauf der Frist für die Herstellung der Freizügigkeit allenfalls dann zugunsten des einzelnen Arbeitnehmers unmittelbar einen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt begründen, wenn ihre Auslegung ergibt, daß sie in diesem Sinne unbedingt und hinreichend klar sind (vgl. EuGHE 1977, 557 ; 1982, 3641 ).
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 93.86
    Das ist aufgrund der auch hier einschlägigen Erwägungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGHE 1982, 3723 ) zur Vorlegungspflicht in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geklärt.
  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 93.86
    Für die Einholung einer Vorabentscheidung besteht schon deswegen kein Anlaß, weil nach den Maßstäben, die der Europäische Gerichtshof für die unmittelbare Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht entwickelt hat, an dem Auslegungsergebnis, das diese Anwendbarkeit verneint, ein ernsthafter Zweifel hier nicht gegeben ist (vgl. dazu BVerwGE 66, 29 [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80]).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 93.86
    Aufgrund des staatlichen Vertragsgesetzes wird eine völkerrechtliche Vereinbarung in innerstaatliches, Rechte und Pflichten des einzelnen begründendes Recht transformiert, wenn sie sich nach Wortlaut, Zweck und Inhalt zur unmittelbaren Anwendung eignet (vgl. z.B. BVerwGE 71, 139 [BVerwG 14.03.1985 - 5 C 145/83]).
  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83

    Ermessensumfang - Ausländerbehörde - Arbeitnehmerantrag - Bundesgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 93.86
    Erforderlich ist die vorherige Festlegung von Regeln, mit denen der Assoziationsrat die Freizügigkeit inhaltlich konkretisiert (vgl. dazu auch BVerwGE 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83]).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1982 - 1 S 1761/81

    Auflage zur Aufenthaltserlaubnis - selbständige Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 93.86
    Sie vermag deswegen die im Schrifttum überwiegend vertretene gegenteilige Ansicht (Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, Rdnr. 887; ferner EuR 1984, 54 ; ZAR 1984, 176 ; Krück, EuR 1984, 289 ; Randelzhofer, Bonner Kommentar, Zweitbearb., Art. 11 GG Rdnr. 125; vgl. ferner VGH Mannheim, NVwZ 1982, 696 [VGH Mannheim 10.05.1982 - 1 S 1761/81]; ohne eindeutige Stellungnahme dagegen Weber, NJW 1983, 1225 ; Zuleeg, ZAR 1984, 80 ; Lichtenberg, in: Familiennachzug von Ausländern auf dem Hintergrund völkerrechtlicher Verträge, 1985, 189 ) nicht zu erschüttern.
  • BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 965/84
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 93.86
    Die Parteien des Assoziierungsabkommens sind völkerrechtlich verpflichtet, ihr Aufenthaltsrecht nach Maßgabe der Vertragsvorschriften zu ändern; aus den Vertragsvorschriften über die Freizügigkeit läßt sich aber nicht unmittelbar ein Aufenthaltsrecht für den einzelnen Arbeitnehmer herleiten (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 15. August 1984 - 2 BvR 965/84 -).
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